Maschinensicherheit

Im Bereich Maschinensicherheit unterstützen wir Sie gerne: bei allen erforderlichen Arbeiten bis und mit der Beratung zur Reduktion erkannter Risiken.



Unsere Dienstleistungen umfassen je nach Bedarf folgende Leistungen:

  • Durchführung der Richtlinien- und Normenrecherche

  • Unterstützung in Sicherheitsfragen im Entwicklungsprozess

  • Durchführung der Risikoanalysen nach EN ISO 12100

  • Unterstützung bei der Interpretation der Normforderungen

  • Unterstützung bei der Erstellung der Schutzleiterprüfprotokolle (Anlagenbau)

Ihr Nutzen

  • Einsparung von internen Ressourcen

  • Bestehende und konforme Dokumentengrundlagen

Neue Maschinenverordnung

Am 19. April 2023 hat das EU-Parlament die neue Maschinenverordnung angenommen. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und löst die seit 17 Jahren geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Danach folgt eine Übergangsfrist von 42 Monaten. Die Maschinenverordnung muss also ab Januar 2027 zwingend angewendet werden. Falls bis dahin das MRA zwischen der Schweiz und der EU keine Aktualisierung erfährt, wird für die betroffenen Schweizer Firmen der Export in die EU deutlich aufwändiger und somit teurer werden.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.